A
A-Fach: Studiengang: 1. Hauptfach.
A-C-Fach: 1. Studiengang: 1. Hauptfach (A-Fach) + 2. Hauptfach oder 1. Nebenfach (B-Fach) + 2. Nebenfach (C-Fach).
Assoziierte Kollegiat/-inn/-en: Unter assoziierten Kollegiaten und Kollegiatinnen werden Personen gefasst, die keine direkte finanzielle Förderung von der DFG bekommen.
Ausländische Studierende: Studierende, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen
Ausländische Studierende (Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer): Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben haben.
Austauschstudierende: Studierende ausländischer Hochschulen, die (in der Regel) im Rahmen eines Austauschprogramms (z.B. Erasmus) oder eines bilateralen Hochschulabkommens für einen begrenzten Zeitraum (in der Regel ein oder zwei Semester) an der Hochschule studieren.
B
BAusl: Bildungsausländer/-innen
Berufung: Übernahme eines Lehrstuhls durch eine Professorin/Juniorprofessorin oder einen Professor/Juniorprofessor
Bewerbungen: Bewerbungen, die für das entsprechende Semester für den entsprechenden Studiengang eingegangen sind. Mehrfachbewerbungen werden hierbei mehrfach gezählt.
Bibl: Bibliothek
BIS: Boehringer Ingelheim Stiftung
BMBF: Bundesministerium für Bildung und Forschung
Bildungsausländer/-innen: Als Bildungsausländer/-innen gelten Personen mit folgenden Hochschulzugangsberechtigungen: Erwerb an einer deutschen Schule im Ausland (Allgemeine Hochschulreife), Studienkolleg (Allgemeine Hochschulreife), Allgemeine Hochschulreife (Erwerb der HZB im Ausland), Erwerb an einer deutschen Schule im Ausland (Fachgebundene Hochschulreife), Studienkolleg (Fachgebundene Hochschulreife), Fachgebundene Hochschulreife (Erwerb der HZB im Ausland), Erwerb an einer deutschen Schule im Ausland (Fachhochschulreife), Studienkolleg (Fachhochschulreife), Fachhochschulreife (Erwerb der HZB im Ausland).
Bologna-Reform: In der Bologna-Erklärung des Jahres 1999 brachten 29 europäische Staaten ihren Willen zum Ausdruck, bis zum Jahr 2010 einen einheitlichen europäischen Hochschulraum zu schaffen. Zu den Zielen gehörte die Etablierung eines einheitlichen Systems gestufter Studiengänge, dessen erste Stufe der berufsqualifizierende Bachelorabschluss ist, an den sich ein Masterstudium anschließen kann.
D
DAAD: Deutscher Akademischer Austauschdienst
DFG: Deutsche Forschungsgemeinschaft
DFG-Bewilligungen: Drittmittelbewilligungen, die durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) vergeben werden.
DLR: Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt
Drittmittel: Mittel, die zur Förderung von Forschung und Entwicklung sowie des wissenschaftlichen Nachwuchses und der Lehre zusätzlich zum regulären Hochschulhaushalt (Grundausstattung) von öffentlichen oder privaten Stellen eingeworben werden.
E
Exzellenzprojekte: Projekte (Graduiertenschulen, Exzellenzcluster), die im Rahmen der Exzellenzinitiative des Bundes und der Länder gefördert werden.
F
FB: Fachbereich
FG: Fächergruppe
FOR: Forschergruppe
Forschergruppen: Nach dem Verständnis der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) ein enges Arbeitsbündnis mehrerer Wissenschaftlerinnen und/oder Wissenschaftler, die gemeinsam eine Forschungsaufgabe bearbeiten.
G
Gesamtpersonal: Anzahl der hauptberuflichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Lehrbeauftragte und Hilfskräfte) an der Hochschule insgesamt.
GFK: Gutenberg Forschungskolleg
GLK: Gutenberg Lehrkolleg
GNK: Gutenberg Nachwuchskolleg
Graduiertenkolleg: Von der Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Einrichtung der Hochschule zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, bei dem in der Regel die Qualifizierung von Doktorandinnen und Doktoranden im Kontext eines thematisch eingegrenzten Forschungsprogramms im Fokus steht.
GRK: Graduiertenkolleg
GSC: Graduiertenschule
H
Habilitation: Die höchstrangige Hochschulprüfung, mit der im Rahmen eines akademischen Prüfungsverfahrens der Nachweis einer besonderen Befähigung für Forschung und Lehre in einem bestimmten Fach oder Fachgebiet festgestellt wird.
HfM: Hochschule für Musik
Hochschulabschluss: Bestandener Abschluss, der ein Hochschulstudium abschließt (ohne Vor- bzw. Zwischenprüfung). Hier sind u.a. Magister, Diplome, Staatsexamen sowie Bachelor- und Masterabschlüsse enthalten. Promotion und Habilitation sind nicht enthalten.
HZB: Hochschulzugangsberechtigung
I
IAK: Interdisziplinärer Arbeitskreis
IBWF: Institut für Biotechnologie und Wirkstoff-Forschung
IMB: Institut für Molekulare Biologie
ISSK: Internationales Studien- und Sprachenkolleg
J
Juniorprofessur: Die Juniorprofessur ist eine Amtsbezeichnung für eine Stelle im Lehrkörper einer deutschen Hochschule. Diese Position in der Gruppe der Hochschul-lehrer/-innen wurde 2002 mit der fünften Novelle des deutschen Hochschulrahmengesetzes eingeführt, um jungen Wissenschaftler/-innen mit herausragender Promotion ohne die bisher übliche Habilitation direkt unabhängige Forschung und Lehre an Hochschulen zu ermöglichen und sie für die Berufung auf eine Lebenszeitprofessur zu qualifizieren.
K
Kollegiat/-inn/-en: Unter Kollegiat/-inn/-en werden alle am Graduiertenkolleg beteiligten Mitglieder gefasst.
L
Landesbedienstete: Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (ohne Lehrbeauftragte und Hilfskräfte), die aus Landesmitteln finanziert werden (incl. Hochschulpakt und personalgebundene Mittel). Inhaberinnen und Inhaber mehrerer landesfinanzierter Stellen werden seit 2014 einfach gezählt.
N
Nichtwissenschaftliches Personal: Anzahl der nichtwissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an der Hochschule insgesamt.
NMFZ: Naturwissenschaftlich-Medizinisches Forschungszentrum
NWO: De Nederlandse Organisatie voor Wetenschappelijk Onderzoek
O
Outgoing: Unter Outgoings versteht man Auslandsaufenthalte von Studierenden während des Studiums. Dies beinhaltet Aufenthalte im europäischen und außereuropäischen Ausland und umfasst Studium, Praktikum, Sprachassistenz und Sprachkurse.
P
PBK: Personalbemessungskonzept
Promotion: Verleihung des akademischen Grades eines Doktors oder einer Doktorin (Ph.D. sind enthalten).
Prüfungsjahr: Die Absolvent/-inn/-en eines Studien-/Prüfungsjahres werden jeweils auf Basis der Prüfungen des Wintersemesters und des darauffolgenden Sommersemesters ermittelt.
R
Regelstudienzeit (RSZ): Die in der Studien- und Prüfungsordnung für den jeweiligen Studienabschluss vorgesehene Zeit in Semestern. Studierende, die die Regelstudienzeit überschritten haben, werden mit »aus RSZ« geführt.
RSZ: Regelstudienzeit
S
SFB/TR: Sonderforschungsbereich/Transregio
Sonderforschungsbereiche: Von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderte Sonderforschungsbereiche.
SoSe: Sommersemester
Studienjahr: jeweils Sommersemester und darauffolgendes Wintersemester
Studierende im 1. Fachsemester: Als Studierende im 1. Fachsemester zählen alle im 1. Fachsemester eines Studiengangs eingeschriebenen Studierenden.
Studierende im 1. Studiengang: Zahl aller eingeschriebenen Studierenden im 1. Studiengang. Bei Darstellung der JGU i. d. R. ohne Exmatrikulierte und Beurlaubte. Studierende, die in mehreren Studiengängen eingeschrieben sind (Doppelstudium) werden nur einmal gezählt.
U
UB: Universitätsbibliothek
UM: Universitätsmedizin
V
Vollzeitäquivalente (VZÄ): Studierende: Fiktive Anzahl der Studierenden eines Faches, die sich ergibt, indem alle Studienfälle eines Faches mit einem Gewichtungsfaktor multipliziert und aufsummiert werden. Der Gewichtungsfaktor eines Faches innerhalb eines Studiengangs entspricht der Relation zum Ausbildungsaufwand. So werden bspw. Diplomstudiengänge mit 1 gewichtet, bei einem Magisterstudiengang mit zwei Hauptfächern beide Fächer mit 0,5 und einem Magisterstudiengang mit einem Hauptfach und zwei Nebenfächern mit 0,5 für das Hauptfach und die beiden Nebenfächer jeweils mit 0,25. Bei den Bachelorstudiengängen ist die Regelgewichtung für einen Kernfach/Beifach-Bachelor für das Kernfach 0,67 und das Beifach 0,33.
Personal: Hier handelt es sich um eine fiktive Personenzahl, die sich ergibt, in dem alle Mitarbeiter/-innen mit dem Anteil ihrer Arbeitszeit multipliziert und aufsummiert werden. So werden Vollzeitbeschäftigte mit 1 gerechnet, Halbtagskräfte mit 0,5 usw.
VZÄ: Vollzeitäquivalente
W
WiSe: Wintersemester
Wissenschaftliches Personal: Universitätsprofessorinnen und -professoren, Juniorprofessorinnen und -professoren, Hochschuldozentinnen und -dozenten auf Lebenszeit, Hochschuldozentinnen und -dozenten auf Zeit sowie akademische Rätinnen und Räte, Wissenschaftliche und künstlerische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Studienrätinnen und -räte im Hochschuldienst, Lehrkräfte für besondere Aufgaben und Wissenschaftliche Assistentinnen und Assistenten.
WsZ II: Wissen schafft Zukunft II (Programm)
Z
ZDV: Zentrum für Datenverarbeitung
ZfL: Zentrum für Lehrerbildung
ZIS: Zentrum für Interkulturelle Studien
ZQ: Zentrum für Qualitätssicherung
ZWW: Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung